Letzte Gästebucheinträge

Schöpe, Lars
Hallo,

die neue Homepage vom Flohmarktteam ist eröffnet.
Alles besser, alles schöner, alles übersichtlicher.
Ich wünsche viel Spaß.

Grüße, Lars
Freitag, 29. Oktober 2010
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Today: Feb 22, 2012
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01
Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche und private Anbieter. Für Veranstaltungen während gesetzlicher Ladenöffnungszeiten benötigen gewerbliche Anbieter einen Reisegewerbeschein.
Bei allen anderen Veranstaltungen reicht für gewerbliche Anbieter zur Teilnahme eine Gewerbekarte bzw. ein festes Gewerbe.
Über die Zulassung einzelner Anbieter und des Warenangebots entscheidet die Marktleitung. (Neuware)
02
Es geltendie Anfahrts- und Standaufbauzeiten aus den jeweils aktuellen Terminblättern.
03
Für Terminänderung oder Ausfall des Flohmarkts übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
04
Die Standplatzvergabe erfolgt vor Ort durch die Marktleitung.
05

Die Standgebühr wird während der Veranstaltung kassiert.
Es gelten die Standgebühren aus den aktuellen Terminzetteln.

06
Die Standtiefe darf 1,5 m nicht überschreiten.
07
Die nach laufenden Metern ermittelte Standgebühr richtet sich nach der längsten Seite des Standes.
08
Gänge und Durchfahrten sind von Fahrzeugen, Verkaufsständen, Kleiderständern und ähnlichem unbedingt freizuhalten.
09
Kinder unter 12 Jahren, die reines Kinderspielzeug verkaufen, können in Begleitung ihrer Elltern einen kostenlosen Standplatz von 1 m bei der Marktleitung beantragen.
Über die Zulassung des Standes entscheidet die Marktleitung.
10
Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und der Müll ist mitzunehmen.
11
Das Anbieten von Lebensmitteln ist nur mit Vertrag gestattet.
12
Glücksspiele jeglicher Art, sowie " religiöse " Werbung " sind auf dem Marktgelände untersagt.
13
Das Anbieten folgender Waren ist strengsten verboten:
Tiere - nationalsozialistische Artikel - gebrauchsfähige Waffen - Kriegsspielzeug - pornographische Artikel - Hehlerwaren - Imitationen, Blender, Replikate, Repros etsc. - nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger
14
Die gewerblichen Vorschriften sind durch den einzelnen Anbieter einzuhalten.
15
Für jegliche auf dem Markt erworbenen Waren übernimmt der Veranstalter keine Gewährleitung.
16
Es ist verboten, ohne Zustimmung der Marktleitung Reklame für andere Veranstaltungen (Märkte) zu machen.
17
Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung der Marktleitung einen Maulkorb zu tragen.
18
Den Anweisungen der Marktleitung und den Mitarbeitern des Flohmarktteams ist unbedingt Folge zu leisten.
19
Bei Zuwiderhandlung und Verstoß gegen diese Regeln kann ein Platzverweis erteilt werden.
20
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden jeglicher Art.

 

 
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